Mehr Sicherheit im Holzbau

Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.

Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"

19.03.2014

Maschinenunfälle vermeiden

Ein Lehrling schildert seinen Arbeitsunfall, der bei korrekter Einweisung durch die Verantwortlichen auf der Baustelle hätte vermieden werden können. Am Ende des Newsletter finden Sie daher auch zahlreiche Hinweise, was Sie als Unternehmer tun können.

Der Unfallgeschädigte berichtet von seinem Unfall: „Mein Name ist Ferdi Krüger (Name wurde von der Redaktion geändert) und ich bin vier Wochen vor meinem Unfall 18 Jahre alt geworden. Ich bin Lehrling in einem Zimmereibetrieb und sehr glücklich über diesen Ausbildungsplatz. Es war schon immer mein Wunsch, einmal als Zimmerer arbeiten zu dürfen. Der Umgang mit Holz und den Maschinen sowie die abwechslungsreichen Arbeiten in der Werkstatt wie auf der Baustelle - all dies haben mich gereizt, diesen Beruf zu erlernen. In der überbetrieblichen Ausbildung habe ich bereits am Maschinenkurs für Zimmerermaschinen teilgenommen. Dort hat man uns beigebracht, wie man mit den stationären Maschinen in der Werkstatt und mit Handmaschinen richtig umgeht.

Über den Umgang mit einer Baustellenkreissäge habe ich dort leider nichts erfahren. Auch im Betrieb und auf der Baustelle hat mich zuvor niemand im Umgang mit der Baustellenkreissäge unterwiesen. So dachte ich, dass die Maschine, die auf der Baustelle war, keinen Spaltkeil braucht. Denn sie ist schon etwas älter und ich hatte schon zuvor mit dieser Maschine auf dieser Baustelle gearbeitet. Ein Spaltkeil war an dieser Säge in der Zeit, wo ich dort war, nicht vorhanden. 

Wie es nun nach meinem Arbeitsunfall mit mir und meinem beruflichen Ziel weitergehen wird, kann ich heute noch nicht sagen. Ich habe Zweifel, ob ich meine Ausbildung fortsetzen kann. Denn ich weiß noch nicht, wie es in der Zukunft um meine linke Hand bestellt sein wird.“

Unfallhergang

Auf der Baustelle waren mehrere Gesellen und der Auszubildende bereits seit geraumer Zeit damit beschäftigt, ein Haus in Holzständerbauweise zu errichten. Am Unfalltag hatte der Auszubildende vom Aufsichtsführenden den Auftrag erhalten, selbstständig eine Arbeit im Inneren des Hauses zu erledigen.

In Zusammenhang mit dieser Arbeit war das längliche Auftrennen eines kurzen Kantholzes notwendig geworden. Dazu hat er das ca. 80 Zentimeter lange Holz zunächst am Längsanschlag der Baustellenkreissäge von vorne in die Säge geschoben; etwas mehr als zur Hälfte. Um nun mit den Händen dem Sägeblatt nicht zu nahe zu kommen, hat er sich seitlich an der Säge vorbei in den hinteren Bereich der Säge begeben, um von dort das Kantholz vollends durch das Sägeblatt zu ziehen. Beim Ziehen sei das Holz, so sein Bericht zum Unfallhergang, dann plötzlich nach vorne geschlagen. Er ist dann mit der Hand in das aufsteigende Sägeblatt geraten.

Unfallvermeidung

Unfallursächlich bei diesem Unfall war unter anderem der fehlende Spaltkeil, eine wichtige und wirkungsvolle Sicherheitseinrichtung an einer Kreissäge. Er dient zum einen als Rückschlagsicherung, zum anderen als Schutz gegen Berühren des aufsteigenden Zahnkranzes. Der Spaltkeil muss so gestaltet, montiert und eingestellt sein, dass der Spalt zwischen dem Sägeblatt und dem Spaltkeil an keiner Stelle acht Millimeter übersteigt. Die Dicke des Spaltkeils muss an das Kreissägeblatt angepasst sein. Der Spaltkeil darf nicht dicker sein, als die Schnittfugenbreite und nicht dünner als der Grundkörper. Bei Verdecktschnitten (Nuten, Fälzen usw.) muss der Spaltkeil ca. zwei Millimeter unter der höchsten Sägezahnspitze eingestellt sein.

Merke: Spaltkeil nicht demontieren und immer auf die richtige Einstellung achten!

Des Weiteren wurde versäumt, eine betriebsinterne Unterweisung an der Baustellenkreissäge durchzuführen. Das zeigt sich letztlich an der Arbeitsweise des Verletzten. Das Herumgehen um die Säge und das Ziehen des Holzes durch das Sägeblatt war unprofessionell. Eine sichere Werkstückführung war dadurch nicht gegeben.

Generell gilt für den Einsatz von Baustellenkreissäge:

  • kein Betrieb durch Personen unter 15 Jahren
  • Betrieb durch Jugendliche nur nach Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
  • Betrieb nur durch geeignete und unterwiesene Personen

Der Unternehmer hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen und muss dokumentiert werden.

Bei den Unterweisungen an den einzelnen Maschinen sind vom Unternehmer die Benutzungsbedingungen und Einsatzbedingungen zu ermitteln:

• Welche Werkzeuge sind für die Maschine geeignet?
• In welchen besonderen Bereichen (z.B. explosionsgefährdeter Bereich, Nass-Bereich) darf die Maschine eingesetzt werden?
• Für welche Tätigkeiten darf die Maschine benutzt werden (z.B. Bedienungsanleitung des Herstellers)?

Merke: Betriebsanleitungen des Herstellers berücksichtigen und ebenso die Betriebsanweisungen beachten!

Praxishilfen und Checklisten

In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang, um Sie für die Unfallgefahren bei Ihren täglichen Arbeiten zu sensibilisieren. Sorgen Sie durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für ein Mehr an Sicherheit in Ihrem Betrieb. Sie finden zahlreiche Praxishilfen und Checklisten hier auf dieser Internetseite.



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Arbeitsschutzprämien

Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.

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