Mehr Sicherheit im Holzbau

Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.

Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"

12.08.2014

Vermeidung von Unfällen beim Verladen von Holzrahmenbauteilen

In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.

Wir berichten über einen Unfall, der sich beim Verladen von Holzrahmenbauteilen ereignet hat. Die Mitarbeiter einer Zimmerei waren in der betriebseigenen Fertigungshalle mit der Herstellung von Holzrahmenbauteilen für ein Einfamilienhaus beschäftigt. Die fertiggestellten Wandelemente sollten anschließend auf einen Anhänger verladen und zur Baustelle transportiert werden.

Unfallhergang

Zum Unfallzeitpunkt waren der Vorarbeiter und ein Bauhelfer sowie der später Verunfallte damit beschäftigt, das erste ca. 2,80 m hohe und 6,00 m lange Holzrahmenbauteil auf den bereitgestellten Anhänger zu verladen.

An der Oberseite des aufrecht stehenden Wandelements waren Tragegurte angebracht, die auf die Gabel des Flurförderfahrzeuges (Gabelstapler) gehängt wurden. Der Vorarbeiter hob das Wandelement mit dem Gabelstapler an und fuhr an den Anhänger heran. Ein Mitarbeiter hielt sich während des Verfahrens seitlich neben dem Stapler auf, um die pendelnde Last zu führen. Das Holzrahmenbauteil wurde mit dem Gabelstapler auf der Ladefläche des Anhängers abgesetzt und der obere Rähm gegen die Mittelrungen gelehnt. Der Gabelstapler setzte im Anschluss daran zurück, um ein weiteres Wandelement aufzunehmen. Der später Verunfallte stieg auf den Anhänger vor das Wandelement, um es am oberen Ende an den Mittelrungen zu fixieren. In diesem Moment wurde das Bauteil von der Rückseite durch eine Windböe erfasst und stürzte um. Dem späteren Unfallopfer, der vor der Wandscheibe stand, gelang es zwar noch, in eine in dem Element vorhandene Türöffnung zu springen, geriet jedoch, bis auf den Kopf, mit dem gesamten Körper unter das umstürzende Bauteil.

Der Vorarbeiter, der sich noch in unmittelbarer Nähe befand, hob das Wandelement mit dem Gabelstapler an und befreite seinen Kollegen. Der Unternehmer, der sich oberhalb der Unfallstelle im Büro aufhielt, eilte ebenfalls zu dem Verletzten.

Gemeinsam leisteten sie Erste Hilfe und verständigten den Notarzt. Nach notärztlicher Versorgung an der Unfallstelle wurde der Verletzte mit dem Rettungswagen zur Weiterbehandlung ins Krankenhaus gebracht. Er hatte sich schwere Rücken- und Beinverletzungen zugezogen.

Unfallvermeidung

Was führte zu diesem Unfall? Was hätte getan werden müssen, um den Unfall zu vermeiden?

  1. Die erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wurden nicht festgelegt. Im Zuge einer systematischen Arbeitsvorbereitung wäre es erforderlich gewesen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die relevanten Gefährdungen für den Arbeitsbereich „Verladen von Holzbauteilen“ zu ermitteln. Auf Grund der fehlenden Gefährdungsbeurteilung wurden weder Schutz- und Sicherungsmaßnahmen festgelegt, noch die am Verladevorgang beteiligten Mitarbeiter bezüglich der Gefährdungen unterwiesen.

    Es liegt somit ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Grundsatz der Prävention“ §§ 3(1) und 4 (1) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz § 4, Abs. 12 (1) vor.
  2. Das Holzrahmenbauteil wurde, nachdem es auf dem Anhänger abgesetzt worden war, vom Hebezeug (Gabelstapler) abgeschlagen, obwohl es an den Mittelrungen noch nicht gegen ein Umfallen gesichert war. Es wurde damit gegen die UVV „Bauarbeiten“ § 18 (3) verstoßen. In der UVV „Bauarbeiten“ ist festgelegt, dass das Anschlagmittel erst gelöst werden darf, wenn das Bauteil gegen Umfallen gesichert ist.

    Wären die erforderlichen Schritte durchgeführt worden, hätte der Unfall vermieden werden können.

Informationen

Auf dieser Internetseite finden Sie in der Rubrik "Praxishilfen", Unterpunkt "Checklisten", ein "Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste" und eine "Checkliste für Benutzer von Gerüsten".



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